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   LG Bielefeld, 03.06.2004 - 4 O 21/04   

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https://dejure.org/2004,25399
LG Bielefeld, 03.06.2004 - 4 O 21/04 (https://dejure.org/2004,25399)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03.06.2004 - 4 O 21/04 (https://dejure.org/2004,25399)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 4 O 21/04 (https://dejure.org/2004,25399)
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  • OLG Frankfurt, 02.04.1991 - 8 U 240/90

    Schadensersatz im Hinblick auf für eine Flugreise aufgewendete Mehrkosten;

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.06.2004 - 4 O 21/04
    Die Beklagte ist, selbst wenn sie bei der Festlegung der Reiseroute, der Auswahl der Aufenthaltsorte und Hotels sowie des Unternehmens, bei dem schließlich der Leihwagen gebucht wurde, den Klägern durch Rat und Information behilflich war, kein Reiseveranstalter (siehe auch Tempel, NJW 99, 3657 ff.; OLG Hamm NJW-RR 98, 1668 f; Landgericht Frankfurt/Main NJW-RR 98, 1669 f; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 91, 1018 und Kammergericht a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.02.1998 - 10 U 183/97
    Auszug aus LG Bielefeld, 03.06.2004 - 4 O 21/04
    Die Beklagte ist, selbst wenn sie bei der Festlegung der Reiseroute, der Auswahl der Aufenthaltsorte und Hotels sowie des Unternehmens, bei dem schließlich der Leihwagen gebucht wurde, den Klägern durch Rat und Information behilflich war, kein Reiseveranstalter (siehe auch Tempel, NJW 99, 3657 ff.; OLG Hamm NJW-RR 98, 1668 f; Landgericht Frankfurt/Main NJW-RR 98, 1669 f; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 91, 1018 und Kammergericht a. a. O.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.11.1997 - 21 O 221/97
    Auszug aus LG Bielefeld, 03.06.2004 - 4 O 21/04
    Die Beklagte ist, selbst wenn sie bei der Festlegung der Reiseroute, der Auswahl der Aufenthaltsorte und Hotels sowie des Unternehmens, bei dem schließlich der Leihwagen gebucht wurde, den Klägern durch Rat und Information behilflich war, kein Reiseveranstalter (siehe auch Tempel, NJW 99, 3657 ff.; OLG Hamm NJW-RR 98, 1668 f; Landgericht Frankfurt/Main NJW-RR 98, 1669 f; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 91, 1018 und Kammergericht a. a. O.).
  • KG, 14.03.1991 - 16 U 5725/90
    Auszug aus LG Bielefeld, 03.06.2004 - 4 O 21/04
    Durch einen Reisevertrag verpflichtet sich der Reiseveranstalter, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) gem. § 651 a Abs. 1 Satz 1 BGB zu erbringen, wobei eine solche Gesamtheit bereits gegeben ist, wenn mindestens zwei einzelne Reiseleistungen geschuldet werden und diese gebündelt ist (Kammergericht NJW-RR 91, 1017 ff.).
  • AG München, 10.12.2008 - 264 C 13861/08

    Reisevermittler oder Reiseveranstalter?

    Entscheidendes Merkmal für das Vorliegen eines Reisevertrages ist es dabei, dass sich der Reiseveranstalter selbst zur Herbeiführung eines Erfolges in eigener Verantwortung verpflichtet und demgemäß die Reise, für deren Gelingen er haftet, plant und durchführt ( Landgericht Bielefeld, Entscheidung vom 3.06.2004, AZ: 4 O 21/04 ).
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